Neues Vergaberecht in Deutschland
Neue Vergabegesetze in den Ländern
Sozial ausschreiben – wie geht das?
Gliederung einer Ausschreibung
Zum Weiterlesen
Neues Vergaberecht in Deutschland
Im Februar 2009 trat das neue Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft. Damit werden im Bund mit Verspätung die EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt, die u. a. die Möglichkeit zur Berücksichtigung sozialer Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe festschreiben. In den EG-Vergaberichtlinien von 2004 heißt es: „Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrages vorschreiben […]. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrages können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.“ Richtlinie 2004/17/EG (Art. 38) und 2004/18/EG (Art. 26)
Das neue Gesetz schreibt die Berücksichtigung sozialer Kriterien nicht vor, was aus Nachhaltigkeitsperspektive durchaus sinnvoll wäre. Dennoch herrscht mit der Verabschiedung der Vergaberechtsreform größere Klarheit über die Möglichkeiten zur Anwendung sozialer Kriterien. Zuvor war vielfach bestritten worden, dass überhaupt Anforderungen in Ausschreibungen formuliert werden dürfen, welche die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette betreffen.
Die Gesetzesbegründung des neuen Vergabegesetzes räumt hier alle Zweifel aus. Dort heißt es: „[Es] steht […] dem öffentlichen Auftraggeber frei, die Pflasterung öffentlicher Plätze aus Steinen zu verlangen, die im Ausland unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt wurden. Damit kann der öffentliche Auftraggeber die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei Importen für die gesamte Lieferkette bis ins Ursprungsland erstrecken.“ Das neue Gesetz bestätigt damit die Beschaffungsstellen, die bisher trotz aller Rechtsunsicherheiten soziale Kriterien entlang der gesamten Lieferkette eingefordert haben.
Neue Vergabegesetze in den Ländern
In Bremen existiert bereits ein neues Vergabegesetz, das eine ökosoziale Ausschreibungspraxis unterstützt, in Berlin wird die Verabschiedung eines solchen Gesetzes Anfang 2010 erwartet.
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Sozial ausschreiben – wie geht das?
Bei der Art der konkreten Umsetzung in Ausschreibungen bestehen bei den sozialen Kriterien noch Unklarheiten. Die im Gesetz erwähnte Variante sieht die Nennung der sozialen Kriterien in den so genannten Auftragsausführungsbestimmungen vor. Dabei handelt es sich um Vertragsbedingungen, die nur für den Bieter gelten, der die Ausschreibung gewinnt. Da sie jedoch erst dann Geltung erlangen, wenn der Vertrag bereits vergeben ist, können sie nicht herangezogen werden, um einem Bieter den Vorzug zu geben, der bei der Berücksichtigung sozialer Kriterien besonders gut abschneidet.
Um in sozialer Hinsicht progressive Bieter zu bevorzugen, empfehlen wir deswegen, dass soziale Kriterien in Ausschreibungen schon im Rahmen der so genannten Zuschlagskriterien genannt werden. Die Zuschlagkriterien sind bereits im Auswahlverfahren relevant. Zugleich müssen sie von den Bietern nicht zwingend erbracht werden und haben bei Nichterbringung keinen Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Ihre Erfüllung wird vielmehr bei der Auswertung des Angebots positiv herangezogen.
Die Forderung, soziale Kriterien bei den Zuschlagskriterien unterzubringen, ist derzeit noch umstritten, aber vergaberechtlich vertretbar. Es spricht viel dafür, sie schon jetzt in die Praxis umzusetzen. Es hat sich gezeigt, dass sich offene Fragen zur Auslegung des Vergaberechts im Wechselspiel mit der Vergabepraxis entwickeln. Auch die Anwendung ökologischer Kriterien war vor wenigen Jahren noch umstritten. Aufgrund von ambitionierten Ausschreibungen und Beschaffungsverantwortlichen wurden hier Präzedenzfälle geschaffen, wodurch heute die Einhaltung bestimmter Umweltkriterien standardmäßig abgefragt wird.
Nähere Informationen zum Aufbau einer Ausschreibung und zu den Möglichkeiten, im jeweiligen Stadium soziale Kriterien zu berücksichtigen, hat PC Global hier in einer Übersicht dargestellt.
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Gliederung einer Ausschreibung
1. Definition des Auftragsgegenstandes
Der Auftragsgegenstand definiert, was gekauft werden soll. Darin kann ein soziales Beschaffungsziel enthalten sein, wenn es sachdienlich ist und klar mit dem betreffenden Kauf in Verbindung steht. Die Folge ist, dass die Bieter die genannten sozialen Bedingungen zwingend bei der Angebotsabgabe zu erfüllen haben. Derzeit ist es nicht empfehlenswert, Computer auszuschreiben, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen produziert worden sind. Denn de facto kann diese Forderung derzeit noch kein Bieter erfüllen.
2. Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung spezifiziert den zuvor definierten Auftragsgegenstande. Diese Spezifikationen werden benötigt, um die technischen, die sozialen und die ökologischen Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers detailliert zu erklären. Die genaue Beschreibung hat den Zweck, dass zum einen die Bieter genau wissen, was gefordert wird und zum anderen, dass die späteren Angebote untereinander vergleichbar sind. Die Erfüllung der Anforderungen ist bei Angebotsabgabe zwingend. Auch hier gilt, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Produktion der ausgeschriebenen Computer noch nicht rechtssicher gefordert werden kann.
3. Bieterauswahl
Im Rahmen der Bieterauswahl wird die technische und fachliche Eignung des Bieters beurteilt, um festzustellen, ob die geforderten Produkte liefern kann. Maßgebliche Kriterien sind hierbei die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Bieters. Die Eignung des Bieters ist zwingend zu überprüfen, bevor dessen Angebot überhaupt in die Wertung einbezogen wird.
Im Rahmen der Zuverlässigkeit des Bieters werden schon jetzt soziale Kriterien einbezogen. Zum Beispiel erklärt die Bayrische Staatsregierung denjenigen Bieter für unzuverlässig, der selbst oder dessen Subunternehmer mit Kinderarbeit produzieren lässt.
4. Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien sind Kriterien, die von den Bietern nicht zwingend erbracht werden müssen. Ihre Erfüllung wird vielmehr bei der Auswertung des Angebots positiv herangezogen. Soziale Kriterien können an dieser Stelle gefordert werden. Die Zuschlagskriterien können so formuliert werden, dass bessere soziale Leistungen mit höheren Bewertungen belohnt werden.
5. Auftragsausführungsbestimmungen
Auftragsausführungsbestimmungen sind Vertragsbedingungen und als solche für jeden Bieter bindend, der die Ausschreibung gewinnt. Hier können, ganz im Sinne des neuen Vergaberechts, soziale Anforderungen an das Produkt gestellt werden. Da sie jedoch nur für den Bieter gelten, der die Ausschreibung gewonnen hat, können sie nicht herangezogen werden, um einem Bieter den Vorzug zu geben, der bei der Berücksichtigung sozialer Kriterien besonders gut abschneidet.
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Zum Weiterlesen:
Buy IT Fair: Der ProcureITfair- Leitfaden zum fairen Computereinkauf. ProcureITfair hat zusammen mit der Organisation ICLEI – Local Governments for Sustainability und der Gewerkschaft ver.di einen Leitfaden erstellt, der bei möglichst hoher Rechtssicherheit eine Hilfestellung für die sozial-ökologische Computerausschreibungen bietet.
Buy-IT-Fair Leitfaden, Download PDF
Im November 2008 veranstaltete PC Global ein erstes Fachgespräch, bei dem die rechtlichen Voraussetzungen für die öffentliche Beschaffung von Computern unter Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien erörtert wurden. Dabei wurden auch erste Schritte hin zu entsprechenden Pilotausschreibungen u.a. mit Vertretern des Umweltbundesamtes, der ITDZ Berlin und der Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen diskutiert.
Neue Vergabegesetze in den Ländern
Sozial ausschreiben – wie geht das?
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Neues Vergaberecht in Deutschland
Im Februar 2009 trat das neue Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft. Damit werden im Bund mit Verspätung die EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt, die u. a. die Möglichkeit zur Berücksichtigung sozialer Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe festschreiben. In den EG-Vergaberichtlinien von 2004 heißt es: „Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrages vorschreiben […]. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrages können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.“ Richtlinie 2004/17/EG (Art. 38) und 2004/18/EG (Art. 26)
Das neue Gesetz schreibt die Berücksichtigung sozialer Kriterien nicht vor, was aus Nachhaltigkeitsperspektive durchaus sinnvoll wäre. Dennoch herrscht mit der Verabschiedung der Vergaberechtsreform größere Klarheit über die Möglichkeiten zur Anwendung sozialer Kriterien. Zuvor war vielfach bestritten worden, dass überhaupt Anforderungen in Ausschreibungen formuliert werden dürfen, welche die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette betreffen.
Die Gesetzesbegründung des neuen Vergabegesetzes räumt hier alle Zweifel aus. Dort heißt es: „[Es] steht […] dem öffentlichen Auftraggeber frei, die Pflasterung öffentlicher Plätze aus Steinen zu verlangen, die im Ausland unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt wurden. Damit kann der öffentliche Auftraggeber die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei Importen für die gesamte Lieferkette bis ins Ursprungsland erstrecken.“ Das neue Gesetz bestätigt damit die Beschaffungsstellen, die bisher trotz aller Rechtsunsicherheiten soziale Kriterien entlang der gesamten Lieferkette eingefordert haben.
Neue Vergabegesetze in den Ländern
In Bremen existiert bereits ein neues Vergabegesetz, das eine ökosoziale Ausschreibungspraxis unterstützt, in Berlin wird die Verabschiedung eines solchen Gesetzes Anfang 2010 erwartet.
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Bei der Art der konkreten Umsetzung in Ausschreibungen bestehen bei den sozialen Kriterien noch Unklarheiten. Die im Gesetz erwähnte Variante sieht die Nennung der sozialen Kriterien in den so genannten Auftragsausführungsbestimmungen vor. Dabei handelt es sich um Vertragsbedingungen, die nur für den Bieter gelten, der die Ausschreibung gewinnt. Da sie jedoch erst dann Geltung erlangen, wenn der Vertrag bereits vergeben ist, können sie nicht herangezogen werden, um einem Bieter den Vorzug zu geben, der bei der Berücksichtigung sozialer Kriterien besonders gut abschneidet.
Um in sozialer Hinsicht progressive Bieter zu bevorzugen, empfehlen wir deswegen, dass soziale Kriterien in Ausschreibungen schon im Rahmen der so genannten Zuschlagskriterien genannt werden. Die Zuschlagkriterien sind bereits im Auswahlverfahren relevant. Zugleich müssen sie von den Bietern nicht zwingend erbracht werden und haben bei Nichterbringung keinen Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Ihre Erfüllung wird vielmehr bei der Auswertung des Angebots positiv herangezogen.
Die Forderung, soziale Kriterien bei den Zuschlagskriterien unterzubringen, ist derzeit noch umstritten, aber vergaberechtlich vertretbar. Es spricht viel dafür, sie schon jetzt in die Praxis umzusetzen. Es hat sich gezeigt, dass sich offene Fragen zur Auslegung des Vergaberechts im Wechselspiel mit der Vergabepraxis entwickeln. Auch die Anwendung ökologischer Kriterien war vor wenigen Jahren noch umstritten. Aufgrund von ambitionierten Ausschreibungen und Beschaffungsverantwortlichen wurden hier Präzedenzfälle geschaffen, wodurch heute die Einhaltung bestimmter Umweltkriterien standardmäßig abgefragt wird.
Nähere Informationen zum Aufbau einer Ausschreibung und zu den Möglichkeiten, im jeweiligen Stadium soziale Kriterien zu berücksichtigen, hat PC Global hier in einer Übersicht dargestellt.
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1. Definition des Auftragsgegenstandes
Der Auftragsgegenstand definiert, was gekauft werden soll. Darin kann ein soziales Beschaffungsziel enthalten sein, wenn es sachdienlich ist und klar mit dem betreffenden Kauf in Verbindung steht. Die Folge ist, dass die Bieter die genannten sozialen Bedingungen zwingend bei der Angebotsabgabe zu erfüllen haben. Derzeit ist es nicht empfehlenswert, Computer auszuschreiben, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen produziert worden sind. Denn de facto kann diese Forderung derzeit noch kein Bieter erfüllen.
2. Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung spezifiziert den zuvor definierten Auftragsgegenstande. Diese Spezifikationen werden benötigt, um die technischen, die sozialen und die ökologischen Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers detailliert zu erklären. Die genaue Beschreibung hat den Zweck, dass zum einen die Bieter genau wissen, was gefordert wird und zum anderen, dass die späteren Angebote untereinander vergleichbar sind. Die Erfüllung der Anforderungen ist bei Angebotsabgabe zwingend. Auch hier gilt, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Produktion der ausgeschriebenen Computer noch nicht rechtssicher gefordert werden kann.
3. Bieterauswahl
Im Rahmen der Bieterauswahl wird die technische und fachliche Eignung des Bieters beurteilt, um festzustellen, ob die geforderten Produkte liefern kann. Maßgebliche Kriterien sind hierbei die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Bieters. Die Eignung des Bieters ist zwingend zu überprüfen, bevor dessen Angebot überhaupt in die Wertung einbezogen wird.
Im Rahmen der Zuverlässigkeit des Bieters werden schon jetzt soziale Kriterien einbezogen. Zum Beispiel erklärt die Bayrische Staatsregierung denjenigen Bieter für unzuverlässig, der selbst oder dessen Subunternehmer mit Kinderarbeit produzieren lässt.
4. Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien sind Kriterien, die von den Bietern nicht zwingend erbracht werden müssen. Ihre Erfüllung wird vielmehr bei der Auswertung des Angebots positiv herangezogen. Soziale Kriterien können an dieser Stelle gefordert werden. Die Zuschlagskriterien können so formuliert werden, dass bessere soziale Leistungen mit höheren Bewertungen belohnt werden.
5. Auftragsausführungsbestimmungen
Auftragsausführungsbestimmungen sind Vertragsbedingungen und als solche für jeden Bieter bindend, der die Ausschreibung gewinnt. Hier können, ganz im Sinne des neuen Vergaberechts, soziale Anforderungen an das Produkt gestellt werden. Da sie jedoch nur für den Bieter gelten, der die Ausschreibung gewonnen hat, können sie nicht herangezogen werden, um einem Bieter den Vorzug zu geben, der bei der Berücksichtigung sozialer Kriterien besonders gut abschneidet.
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Buy IT Fair: Der ProcureITfair- Leitfaden zum fairen Computereinkauf. ProcureITfair hat zusammen mit der Organisation ICLEI – Local Governments for Sustainability und der Gewerkschaft ver.di einen Leitfaden erstellt, der bei möglichst hoher Rechtssicherheit eine Hilfestellung für die sozial-ökologische Computerausschreibungen bietet.
Buy-IT-Fair Leitfaden, Download PDF
Im November 2008 veranstaltete PC Global ein erstes Fachgespräch, bei dem die rechtlichen Voraussetzungen für die öffentliche Beschaffung von Computern unter Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien erörtert wurden. Dabei wurden auch erste Schritte hin zu entsprechenden Pilotausschreibungen u.a. mit Vertretern des Umweltbundesamtes, der ITDZ Berlin und der Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen diskutiert.
- Zusammenfassung Fachgespräch: „Instrumente für den fairen öffentlichen Einkauf von Computern – Rechtslage und Umsetzung, Download PDF
- Rechtliche Einschätzung: "Öffentliche Beschaffung von Desktop PCs unter Berücksichtigung sozialer Kriterien – Vergaberechtliche Aspekte." Präsentation der Rechtsanwälte Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus beim Fachgespräch, Download PDF
- Rechtsgutachten: "Rechtliches Gutachten zum Entwurf der Musterausschreibung von Desktop-PCs, einschließlich Servicevertrag, unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien" von Rechtsanwalt Christian Buchmüller und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Jörn Schnutenhaus, Download PDF









